AGB Zederna-Partnerprogramm

Zederna – Einacker/Tanzer GbR: Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Zederna Partnerprogramm, gültig ab dem 01.11.2008
A. Allgemeine Regelungen

1. Die Zederna – Einacker/Tanzer GbR (im folgenden „Zederna" genannt) erbringt ihre Leistungen im Rahmen des Zederna Partnerprogramms (nachfolgend „Partnerprogramm“ genannt) zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") an den Kunden, der für Zederna die Waren und der Firma Zederna (Zederna Sohlen) an Endkunden vermittelt (nachfolgend „KUNDE“ genannt). Die Geltung abweichender Bedingungen des KUNDEN ist ausgeschlossen, auch wenn ZEDERNA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten ab dem 01.11.2008.
2. Ein Anspruch auf Zulassung zum Partner Programm von ZEDERNA besteht nicht.
3. Der KUNDE ist im Rahmen des Partner Programms nicht verpflichtet, für ZEDERNA tätig zu werden. Es steht dem KUNDE frei zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang er tätig wird.
Es wird weder ein Arbeitsvertrag noch ein Handelsvertreterverhältnis zwischen den Parteien begründet.
4. Änderung dieser Geschäftsbedingungen werden dem KUNDEN schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und werden sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim KUNDEN wirksam, sofern ZEDERNA bis dahin kein entsprechender Widerspruch des KUNDEN zugeht. ZEDERNA wird dem KUNDEN mit der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruches besonders hinweisen. Falls der KUNDE einer Änderung widerspricht, gilt diese Vereinbarung einen Monat nach Eingang des Widerspruchs bei ZEDERNA als beendet, ohne dass es einer Erklärung durch ZEDERNA bedarf.

B. Teilnahmevoraussetzungen Partner Programm

1. Voraussetzung der Teilnahme des Kunden an dem Partner Programm ist,
1.1 dass ZEDERNA den Antrag des KUNDEN im Rahmen der Online-Registrierung durch Einrichtung eines Accounts und ggfs Einrichtung einer Partner Internetseite annimmt und
1.2 der KUNDE das 18. Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und über ein Bankkonto verfügt.

C. Rechte von ZEDERNA

ZEDERNA ist berechtigt,
1. seine Produkte jederzeit zu ändern, ZEDERNA setzt den KUNDEN über derartige Änderungen in Kenntnis,
2. vom KUNDEN vermittelte Endkunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, der KUNDE deswegen keine Ansprüche gegenüber ZEDERNA geltend machen,
3. bei einem Verstoß gegen lit. D Ziffer 2.3 oder bei einem Verstoß gegen die Ziffern von lit. F den KUNDEN mit sofortiger Wirkung vom Partner Programm ausschließen und den Account des KUNDEN zu sperren, und

D. Rechte und Pflichten des KUNDEN

1. Der KUNDE ist nicht berechtigt,
1.1 im Namen der ZEDERNA Erklärungen jedweder Art abzugeben, und
1.2 denselben Vermittlungsvorgang mehrfach geltend zu machen.


2. Der KUNDE muss
2.1 jede von ihm durchgeführte Werbemaßnahmen unter Nutzung anderer Werbemittel als die, die von ZEDERNA bereit gestellt werden, als eigene Maßnahme kenntlich machen,
2.2 sämtliche wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalten,
2.3 für Direktmarketing-Maßnahmen per E-Mail sicherstellen, dass die ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers vorliegt, und
2.4 Änderungen seiner bei Anmeldung angegebenen Daten (E-Mailadresse, Telefonnummer, Kontaktadresse, Bankdaten) ZEDERNA unverzüglich mitteilen.
3. Der KUNDE ist damit einverstanden, dass ZEDERNA mit ihm per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnimmt, um ihm Informationen über das Partner Programm oder die Produkte zukommen zu lassen.
4. Der KUNDE ist berechtigt, auf seiner privaten Internetseite Werbung für ZEDERNA zu schalten, sofern er dazu die von ZEDERNA zur Verfügung gestellten Werbemittel unverändert nutzt.

E. Anspruch auf Vergütung, Abrechnung und Auszahlung

1. ZEDERNA zahlt an den KUNDEN pro erfolgreich vermittelten Verkauf im Onlineshop www.zederna.de eine Vergütung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des Partner Programms. Die Preisliste gilt jeweils für einen bestimmten, in der Preisliste genannten Zeitraum und wird durch eine andere, nachfolgende Preisliste abgelöst.
2. Eine Mehrfach-Vergütung des KUNDEN ist unzulässig.
3. Der Vergütungsanspruchs entsteht indem der geworbene Endkunde über die Werbung des KUNDEN mit der entsprechenden Verlinkung auf die Internetseite von ZEDERNA gelangt ist und dort online mit ZEDERNA wirksam einen Kaufvertrag abschließt.
Weitere Voraussetzung des Vergütungsanspruchs ist, dass ZEDERNA dem Kundenauftrag eindeutig eine Partnerprogramm-ID zuordnen kann.
4. Der Anspruch auf Vergütung besteht nicht, wenn der Kaufvertrag unwirksam ist, oder der Endkunde innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss von einem gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht, oder der Endkunde das vorbezeichnete Widerrufs- oder Rückgaberecht danach noch bis zum 30. Tag nach Vertragsschluss ausübt und ZEDERNA aus Kulanzgründen den Kaufvertrag aufhebt.
5. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung ist drei Monate nach seiner Entstehung zur Zahlung fällig.

F. Inhaltliche Verantwortlichkeit

1. Sofern der KUNDE auf seiner eigenen von ihm betriebenen Internetseite Werbebanner, Werbung für ZEDERNA oder Links zu ZEDERNA Seiten einbindet, sichert der KUNDE ZEDERNA zu, dass seine Website, nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
2. Insbesondere stellt der Kunden sich, dass seine Webseite folgende enthält.
2.1 keine Inhalte und Werbetätigkeiten, die Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen;
2.2 keine Inhalte mit strafbarem, rechtswidrigem oder sittenwidrigem Inhalt;
2.3 keine Inhalte, die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, die rassistischer, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder ehrverletzende Äußerungen enthalten;
2.4 keine Inhalte, die Viren, Trojanische Pferde oder ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen;
2.5 keine Inhalte, die das Ansehen von ZEDERNA schädigen könnten.
3. Der KUNDE sichert darüber hinaus zu, dass er die oben genannten Inhalte weder speichert noch speichern lässt, verbreitet oder verbreiten lässt oder in Kenntnis des Inhalts auf solche Inhalte hinweist (insbesondere in Form so genannter Hyperlinks).
4. Der KUNDE wird seine Website inklusive der jeweiligen Subdomains sowie inhaltlich identischer Seiten unter anderer Domain regelmäßig stichpunktartig kontrollieren, um die Einhaltung der in den lit. F Ziffern 1 bis 3 genannten Zusicherungen sicherzustellen. Er wird insofern ZEDERNA unverzüglich darüber informieren, sobald Verstöße gegen die in den lit. F Ziffern 1 bis 3 genannten Verpflichtungen vorliegen.
5. Sollte ZEDERNA wegen eines Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten von einem Dritten in Anspruch genommen werden, ist der KUNDE hierfür im Verhältnis zu ZEDERNA allein verantwortlich und wird ZEDERNA insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freistellen.
6. Der KUNDE wird seine Website mit einer Anbieterkennzeichnung im Sinne des § 5 TMG sowie im Falle einer redaktionellen Gestaltung mit einem Impressum nach den jeweiligen presse- bzw. medienrechtlichen Vorgaben versehen.
7. Der KUNDE stellt ZEDERNA von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten in lit. F beruhen. Weitergehende Ansprüche von ZEDERNA bleiben unberührt.

G. Markennutzung
1. ZEDERNA überträgt dem KUNDE das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und jederzeit widerrufliche Recht zur Nutzung der Marken und Logos von ZEDERNA zum Zwecke der Werbung.
2. Der KUNDE darf die zur Verfügung gestellten Werbemittel ausschließlich in der vereinbarten Weise wie im Partner Programm näher angegeben auf seiner Internetseite verwenden.
3. Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, erlischt zugleich das Recht des KUNDEN zur Markennutzung. Der KUNDE ist nicht berechtigt, aus der Markennutzung im Falle des Widerrufs oder der Beendigung der Nutzung Ansprüche gegen ZEDERNA geltend zu machen.
4. Im Falle einer Änderung der Marken oder Logos von ZEDERNA ist der KUNDE verpflichtet, umgehend die Nutzung der bisherigen Marken und Logos einzustellen und eine Anpassung der Markennutzung vorzunehmen.
5. Der KUNDE verpflichtet sich, ZEDERNA unverzüglich über Angriffe Dritter und Verletzungen der Markenrechte von ZEDERNA bzw. deren Vorbereitung zu informieren. Gleiches gilt, wenn der KUNDE wettbewerbswidrige Handlungen Dritter und insbesondere von Wettbewerbern zum Nachteil von ZEDERNA feststellt.
6. Das Recht zur Markennutzung des KUNDEN umfasst nicht die Verwendung der Marken und Logos von ZEDERNA für Internet-Kennungen/-Adressen (Domains).
7. Der KUNDE stellt ZEDERNA von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten in lit. H beruhen. Weitergehende Ansprüche von ZEDERNA bleiben unberührt.

H. Haftung für Vertragsverletzungen

1. ZEDERNA haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ZEDERNA nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
3. ZEDERNA haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf EURO 2.500,00 und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von zehn Tausend EURO (EURO 10.000,00) je schadenverursachendes Ereignis beschränkt
4. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

I. Vertragslaufzeit

1. Der Vertrag über die Teilnahme am Partner Programm wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich zu kündigen.
3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für ZEDERNA liegt ein wichtiger Grund vor, wenn
a) der KUNDE die Leistungen von ZEDERNA in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstößt oder entsprechender dringender Verdacht besteht,
b) der Kunde gegen die in lit D Ziffer 2.3 und/oder gegen die in lit. F festgelegten Pflichten verstößt,
c) sonstige wichtige Gründe bestehen.
4. Kündigungen des KUNDEN und solche von ZEDERNA müssen schriftlich, per Mail oder durch Betätigung der „Abmeldefunktion“ im Partner Programm erfolgen.

J. Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht übertragbar.
3. Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ZEDERNA abtreten.
4. Gegen Forderungen von ZEDERNA kann der KUNDE nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Menden.
6. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften, welche Rechtsordnungen anzuwenden sind (Internationales Privatrecht, Art. 3 fort folgende des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
7. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Menden, Oktober 2008
Zederna – Einacker/Tanzer GbR
Dreimorgen 42
58708 Menden

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